Gemeinsam in Europa
Gemeinsam in Europa

Mitglied werden

 

Unser Verein ist offen für alle Menschen, die sich dafür engagieren wollen, dass Diskriminierung und Ungleichheiten in Gesellschaft, Bildung und Arbeitswelt beseitigt werden, um die Chancengleichheit für alle zu erreichen. Unsere Mitglieder sind weltoffen, tolerant, kooperativ und wollen einen Beitrag dazu leisten, das gegenseitige Verstehen und Lernen voneinander sowie die Kooperation zwischen den Menschen in Europa zu fördern.

  • Wer kann Mitglied werden?

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    Jede Person, jede Firma, jede Organisation oder kommunale Körperschaft, die sich dafür engagieren will, dass Diskriminierung und Ungleichheiten in Gesellschaft, Bildung und Arbeitswelt beseitigt werden, um die Chancengleichheit für alle zu erreichen, kann bei uns Mitglied werden.

    Ordentliche Mitglieder des Vereins können sein:

    • Natürliche Personen
    • Juristische Personen des privaten Rechts
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • Sonstige Vereinigungen

    Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und haben Auskunftsrechte.

     

    Fördermitgliedschaft:

    Wer dem Verein nicht beitritt, dem Verein aber Geld- bzw. Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistungen erbringt, kann Fördermitglied werden. Fördernde Mitglieder können sowohl juristische als auch natürliche Personen oder Personenvereinigungen sein.
    Sie können zwar nicht bei Entscheidungen des Vereins mitwirken, werden jedoch auch zu den Mitgliederversammlungen eingeladen und können so die Entwicklung des Vereins begleiten.

  • Wie kann ich Mitglied werden?

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    Um ordentliches Mitglied zu werden, muss man

    a) einen Aufnahmeantrag persönlich unterschreiben und an die Vereinsadresse (siehe Impressum) schicken.

    b) einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Der jährliche Mindestbeitrag für Privatpersonen beträgt 20,00 €, für Firmen, Institutionen und Kommunen 50,00 €. Natürlich können auch individuelle Mitgliedsbeiträge gespendet werden.

    Bitte nutzen Sie das folgendes Formular und schicken es uns ausgefüllt per Post oder Fax zu: Download Mitgliedsantrag.

    Bitte füllen Sie ebenfalls den Profilbogen aus und mailen Sie ihn uns. Um den Datenschutz zu gewähren, drucken Sie die beiden letzten beiden Seiten aus und schicken Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns (Adresse siehe Impressum) Download Profilboge.

    Sie können aber auch unser Online Formular verwenden um Mitglied zu werden, klicken Sie hier zu auf die nachfolgende Grafik.

    Mitglied werden

    Über die genauen Rechte und Pflichten eines Mitglieds können Sie sich in unserer Vereins- sowie in der Beitragssatzung informieren.

  • Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

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    Mitglieder können

    • Unsere Informations- und Kontaktbörse aktiv nutzen
    • Ihre Aktivitäten, Projekte, Institutionen im Hinblick auf die Vereinsziele und -handlungsfelder hin beschreiben und auf unserer Facebookseite veröffentlichen und verlinken
    • Ihre Veranstaltungen - insofern diese im Rahmen der Vereinsziele sind - in unseren Online-Veranstaltungskalender eintragen
    • Ihren Mitgliedsbeitrag bzw. Spenden an den Verein steuerlich absetzen
  • Die Mitgliederversammlung

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    Die Mitgliederversammlung besteht aus
    (a)dem Vorstand
    (b)den anderen ordentlichen Mitgliedern
    (c)den fördernden Mitgliedern,
    wobei nur die ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt sind.

    Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    (a)Bildung und Auflösung von Arbeitskreisen und Festlegung ihrer Sachgebiete
    (b)Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    (c)Wahl eines Rechnungsprüfers
    (d)Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
    (e)In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.
    (f)Festsetzung des Mitgliedbeitrags in einer Beitragsordnung
    (g)Beschlussfassung über Satzungsänderung und die Auflösung des Vereins.
    (h)Sonstige Angelegenheiten, die nach dieser Satzung oder dem Gesetz der Mitgliederversammlung vorgelegt werden müssen oder die der Vorstand der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegt.

    Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

  • Fördermitgliedschaft und Spenden

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    Wenn Sie nicht Mitglied werden wollen, aber uns dennoch unterstützen wollen, freuen wir uns natürlich auch über einmalige Spenden ohne Mitgliedschaft. Mehr Infos zu weiteren Unterstützung finden Sie auf unsere eigenen Infoseite "Spenden"

    Ihre Spende:

    • per Lastschrift:
      Nachdem Sie uns Ihre Kontodaten mitgeteilt haben, buchen wir den gewünschten Betrag von Ihrem Konto ab. Spendenautrag download
    • per Überweisung:
      Natürlich können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bzw. Ihre freiwillige Spende auch auf das folgende Konto überweisen:
      Kontoinhaber:  Gemeinsam leben und lernen in Europa e.V.
      IBAN:  DE90 741900000003 2 538180
      BIC:  GENODEF1DGV
      Kreditinstitut:  VR GenoBank DonauWald eG

     

    Ihre Spendenquittung:

    Für Spenden unter 200€ benötigen Sie keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft das, Versandkosten zu sparen, und so haben wir mehr Geld für unsere Projekte zur Verfügung. Auf Anfrage stellen wir Ihnen aber gerne eine Spendenquittung aus.

    Für Spenden von 200€ und darüber hinaus erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung innerhalb von ca. vier Wochen sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden.